CARLO FARADAY KRANKENKASSE
In der heutigen Gesundheitsförderung gibt es wirksame Medikamente und Dienstleistungen,
die nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden müssen. Wenn diese wirksamen Medikamente und Dienstleistungen auf eigene Kosten bezahlt werden, handelt es sich dabei um sogenannte "Privatleistungen" oder „Selbstzahlerleistungen“. Hierzu gehören individuellen Gesundheitsleistungen, wie auch die fachgerechte und verantwortungsbewusste Anwendung von klinischer Hypnose zum Beispiel zur Raucherentwöhnung, Gewichtsreduktion und zum Stressmanagement.
Das CARLO FARADAY® Institut bietet bereits seit 1998 seine erfolgreichen Seminare mit der bewährten CARLO FARADAY® Methode und klinischer Hypnose an vielen Standorten in ganz Deutschland an. Weiterführende Informationen: www.carlo-faraday.de/institut
Die Wirksamkeit dieser speziellen Seminare mit der Dauer von nur 1 Stunde und der damit verbundene Erfolg unserer Teilnehmer, hat bereits bei vielen Krankenkassen eine Bezuschussung in Form einer "Einzelfallentscheidung" ermöglicht, auch wenn für eine Bezuschussung durch die Krankenkasse eine Seminardauer von mindestens 6 Stunden vorliegen müsste. Ob eine Krankenkasse die Kosten für ein Seminar mit klinischer Hypnose vollständig oder anteilig übernimmt, hängt von verschiedenen und auch internen Faktoren der jeweiligen Krankenkasse ab. Daher kann das CARLO FARADAY® Institut für eine Kostenbezuschussung keine Gewährleistung übernehmen. Weiterführende Informationen: www.carlo-faraday.de/qualität
Jeder Teilnehmer erhält von uns selbstverständlich eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenen 19% Mehrwertsteuer. Sollte Ihnen diese Rechnung nicht mehr vorliegen, senden wir Ihnen diese natürlich gerne erneut kostenfrei zu. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung. Bitte haben Sie Verständis dafür, dass wir aufgrund der Vielzahl unserer Teilnehmer:innen keine weiteren Bescheinigungen ausfüllen und versenden können. Vielen Dank!